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   OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-20 U 188/04   

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https://dejure.org/2005,6641
OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-20 U 188/04 (https://dejure.org/2005,6641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2005 - I-20 U 188/04 (https://dejure.org/2005,6641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - I-20 U 188/04 (https://dejure.org/2005,6641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufdruck "ohne Fett" auf Lebensmitteln als irreführende Werbung; Verstoß gegen lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Vorschriften; Relevanz der Angaben auf der Verpackung für den Verkehr; Verständnis der Aussage "ohne Fett" und Rückschlüsse auf sonstige Inhaltsstoffe; ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; UKlaG § 2 Abs. 1 S. 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; UKlaG § 4; ; LBMG § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. b); ; Nährwert-KennzeichnungsVO § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Aussage "ohne Fett" lässt nicht zwangsläufig darauf schließen, dass das Produkt keinerlei Fett enthält

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 599 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04
    Die Richtlinie regelt vorbehaltlich ihres Art. 18 Abs. 2 abschließend die Etikettierung von Lebensmitteln (vgl. EuGH EuZW 2004, 657 - Douwe Egberts N.V. - unter Tz. 36 ff.; s. auch BGH WRP 2002, 1267 - Bodensee-Tafelwasser; BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauerei).

    dd) Unter diesen Umständen kann auch die allgemeine Vorschrift über Irreführungen (§ 5 UWG) nicht weiter ausgelegt werden, als es die vorgenannten EU-Regelungen gestatten (vgl. BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauerei, unter II.1.; Bornkamm, in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, § 5 UWG Rdnrn. 1.35/37/48).

    Soweit der Verkehr die Aussage aber doch wörtlich verstehen sollte, ist die dadurch hervorgerufene Irreführung ohne Relevanz für den Verbraucher und aus diesem Grunde unschädlich (vgl. EuGH WRP 2000, 489 - darbo unter Tz. 28, BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauer, unter II.3.).

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04
    Teilweise ist dies auch auf die Verfeinerung von Analysemethoden, die früher nicht entdeckte Stoffe zu Tage fördern, oder auf allgemeine Entwicklungen zurückzuführen, denen sich der einzelne Unternehmer nicht entgegenstemmen kann (vgl. die Fallgestaltung EuGH WRP 2000, 489 - darbo zur Angabe "naturrein").

    Soweit der Verkehr die Aussage aber doch wörtlich verstehen sollte, ist die dadurch hervorgerufene Irreführung ohne Relevanz für den Verbraucher und aus diesem Grunde unschädlich (vgl. EuGH WRP 2000, 489 - darbo unter Tz. 28, BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauer, unter II.3.).

    Entgegen der Auffassung des klagenden Vereins sind solche Erläuterungen in Fallgestaltungen, in denen allenfalls Teile des Verkehrs getäuscht werden können und dies keine oder nur eine geringe Relevanz aufweist, möglich (vgl. EuGH WRP 2000, 489 - darbo unter Tz. 22).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04
    Die Berufung des klagenden Vereins hat - auch in der klarstellenden Fassung, die den Berufungsantrag dem Sprachgebrauch der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.3.2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (zukünftig Etikettierungs-Richtlinie) anpasst (diese Richtlinie unterscheidet zwischen der Etikettierung von Lebensmitteln [ Art. 2 Abs. 1] einerseits und der Werbung dafür [Art. 2 Abs. 3 lit. b)] andererseits [s. EuGH EuZW 2004, 657 - Douwe Egberts NV - unter Tz. 34]) - keinen Erfolg.

    Die Richtlinie regelt vorbehaltlich ihres Art. 18 Abs. 2 abschließend die Etikettierung von Lebensmitteln (vgl. EuGH EuZW 2004, 657 - Douwe Egberts N.V. - unter Tz. 36 ff.; s. auch BGH WRP 2002, 1267 - Bodensee-Tafelwasser; BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauerei).

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 307/99

    "Bodensee-Tafelwasser"; Einschränkung des Verbots einer geographischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04
    Die Richtlinie regelt vorbehaltlich ihres Art. 18 Abs. 2 abschließend die Etikettierung von Lebensmitteln (vgl. EuGH EuZW 2004, 657 - Douwe Egberts N.V. - unter Tz. 36 ff.; s. auch BGH WRP 2002, 1267 - Bodensee-Tafelwasser; BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauerei).

    Dagegen schützen die genannten Täuschungsverbote, welche eine konkrete Irreführungsgefahr voraussetzen (vgl. BGH WRP 2002, 1267 - Bodensee-Tafelwasser m.w.N.), jedoch nicht.

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04
    An der natürlichen Auslegung ist ungeachtet des Grundsatzes festzuhalten, dass bei gesundheitsbezogenen Aussagen besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit zu stellen sind (vgl. BGH WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen - unter II.2.a)bb) m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04
    1. Da der Unterlassungsantrag in die Zukunft gerichtet ist, besteht er nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit seiner Begehung einen derartigen Anspruch begründet hat und dieser Anspruch auch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24.03.2005 - I ZR 131/02 - Handtuchklemmen, unter II.1. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 24.06.2005 - 406 O 65/05
    1-20 U 188/04, (Anlage AG 3).

    Hinsichtlich des von der Antragsgegnerin vorgelegten Urteils des Landgerichts Kleve vom 5. November 2004, Az. 8 0 69/04, sowie des Urteils des OLG Düsseldorf vom 21. Juni 2005, Az. 1-20 U 188/04, (Anlage AG 3) vertritt die Antragstellerin die Ansicht, dass diese auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zu übertragen seien.

    1-20 U 188/04, (Anlage AG 3), zugrunde lag.

  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 56/07

    "Donaprevent" - Präsentationsarzneimittel trotz Aufdruck

    Zudem gilt für den hier in Rede stehenden Grenzbereich von Lebens- und Arzneimitteln der Grundsatz, dass überall dort, wo in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen sind (st. Rspr.: BGH, GRUR 2002, 182 [185] - Das Beste jeden Morgen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 235 [236] - "ohne Fett"; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 5 UWG, Rn. 4.181).
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